
| Fahrräder besitzen heute unzählige mechanische Teile und Abläufen. Entsprechend trägt die richtige Pflege zur Langlebigkeit und Werterhaltung bei. Was sie beachten müssen! |
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Obwohl in der dunklen Tageshälfte kaum Radfahrer unterwegs sind, ereignen sich in dieser Zeit doch 25 % aller Fahrradunfälle. Häufigste Ursache: fehlende oder defekte Lichtanlage. Gehen Sie also kein unnötiges Risiko ein! Sorgen Sie für zuverlässige Beleuchtung an Ihrem Velo!
Reflektoren
Vorgeschrieben sind je ein Front- und
Rückreflektor, außerdem zwei Speichenstrahler
pro Laufrad (oder
Leuchtwandreifen) und Pedalreflektoren.
• Je größer die Reflektoren, desto stärker ihre Leuchtwirkung.
• Extra-Reflexfolien an Bekleidung, Schuhen und Helm erhöhen die Sichtbarkeit.
• Verschmutzte oder zerkratzte Reflektoren bitte gleich säubern oder austauschen, da sie kaum noch Licht reflektieren!
Scheinwerfer
Gesetzlich vorgeschrieben: Fahrräder
müssen mit einem nach vorn wirkenden
Scheinwerfer für weißes Licht
ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muss
mindestens so geneigt sein, dass seine
Mitte in 5 m Entfernung vor dem
Scheinwerfer nur halb so hoch liegt
wie bei seinem Austritt aus dem
Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muss
am Fahrrad so angebracht sein, dass
er sich nicht unbeabsichtigt verstellen
kann.
• Moderne Halogen-Fahrradscheinwerfer (Bild) leuchten
heller und
besitzen einen
integrierten
Frontreflektor.
Sie sehen somit
mehr und werden auch besser
gesehen. Ältere Fahrräder sollten
daher nachgerüstet werden.
• Noch mehr Sicherheit bieten Scheinwerfer mit Standlichtautomatik, damit leuchtet Ihr Scheinwerfer auch noch im Stand.
Rücklicht
Gesetzlich vorgeschrieben ist: Eine
Schlussleuchte für rotes Licht, deren
niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche
sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet.
• Rücklichter auf dem Schutzblech
sind einem höheren Risiko der mechanischen
Beschädigung ausgesetzt
als die großflächigen Rücklichter
hinter dem Gepäckträger
(„Toplight“).
• Ist zudem eine Diodenrückleuchte angebracht, so hat der Fahrer ein „Ersatz-Funkfeuer“, falls sein Rücklicht einmal ausfällt.
• Mit einer integrierten Standlichtautomatik
leuchtet das Rücklicht sogar
im Stand.
Hinter dem Gepäckträger ist das Toplight vor mechanischen Beschädigungen gut geschützt. Ein großer Rückreflektor und Standlicht fördern die nächtliche Sicherheit.
Dynamo
Vorgeschrieben ist eine Nennleistung
von 3 Watt bei 6 Volt Betriebsspannung.
• Hochleistungsdynamos erzeugen bei 10 km/h bereits eine Spannung von 6 Volt. Vorteil: Auch bei niedriger Fahrgeschwindigkeit in der Stadt sind Sie nicht zu übersehen.
• Moderne Dynamos sind mit einer ZDiode ausgerüstet – sie verhindert das Durchbrennen der Glühbirnchen bei hohen Geschwindigkeiten.
Batterie-Beleuchtung
Laut Vorschrift darf Batteriebeleuchtung
nur an Rennrädern, deren Gewicht
nicht mehr als 11 kg betragen,
mitgeführt werden.
• Akkus sind auf Dauer billiger und umweltschonender als Wegwerfbatterien.
• Auf nächtliche Fahrten stets Ersatz-
Akkus mitnehmen.

Entsorgung von Akkus und
Batterien
Sammeln Sie bitte alle
unbrauchbar gewordenen Batterien
und Akkus und bringen Sie diese zu
einer Batteriesammelstelle des
Händlers oder der Gemeinde. Sie
werden dort kostenlos entgegengenommen.
Keine Batterie darf
im Hausmüll entsorgt werden!